Bevor Sie eine Leistung aus dem Programm von BUTENSCHÖN Highlights buchen, empfehlen wir, unsere Geschäftsbedingungen zu lesen.
Zu einem angenehmen Veranstaltungsablauf gehören natürlich auch klare Regeln, die den Zahlungsablauf und sonstige Details festlegen. Diese sollten Sie vor Buchung lesen, da sie Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages sind.
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BUTENSCHÖN Highlights (Agentur) ist kein Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB. Für die angebotenen Mitsegeltörns / Mitfahrgelegenheiten kommt zwischen dem Mitfahrer / Mitsegler (Kunde) und der Agentur ausschließlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, nach welchem die Agentur Mitfahrgelegenheiten auf Traditionsschiffen im Namen und für Rechnung des Schiffseigners (Anbieters) vermittelt.
BUTENSCHÖN Highlights haftet nur für die umfassende und ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Leistungserbringung. Hier haftet jeweils der Anbieter. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen des Anbieters. Diese können auf unserer Homepage www.hafengeburtstag24.de unter „AGB der Schiffsbetreiber“ eingesehen und ausgedruckt werden und sind mit Absenden der Bestellung bei Buchung anerkannt.
Der Kunde erhält nach der Buchung im Onlineshop www.hafengeburtstag24.de eine Rechnung per Email zugesandt. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift ist nicht möglich.
Mit dem Zugang dieser Buchungsbestätigung ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter unter Einbeziehung von dessen Vertragsbedingungen zustande gekommen und der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Kunden und der Agentur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen.
Die Zahlung ist abweichend von den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Anbieters innerhalb von 5 Tagen kosten- und spesenfrei auf das in der Rechnung angegebene Konto der Agentur zu überweisen. Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen für den Anbieter entgegenzunehmen.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages wird (werden) dem Kunden die Bordkarte(n) unversichert zugesandt.
Die Kosten der Bearbeitung und des Postversands innerhalb Deutschlands und in das EU-Ausland betragen einmalig 3,60 € (unversichert) und sind vom Kunden zu übernehmen.
Die Kosten der Bearbeitung und des Onlineversands (p@h) betragen einmalig 3,00 € und sind vom Kunden zu übernehmen.
Die Übertragung von Tickets auf Dritte ist zulässig. Ein Wiederrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht. Die Ticketbestellung ist unmittelbar, nach Bestätigung durch BUTENSCHÖN Highlights, bindend und der Besteller verpflichtet sich zur Abnahme und Bezahlung der Tickets. Tickets für Veranstaltungen werden von BUTENSCHÖN Highlights namens und im Auftrag der Veranstalter „Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen“ angeboten. Daher liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, z.B. bei TravelSecure empfohlen.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe behält der Schiffseigner sich vor, Umbuchungen auf ein anderes gleichwertiges Schiff vorzunehmen (z.B. bei Minderbeteiligung). Sollte der Kunde dies nicht wünschen, wird der Ticketpreis erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Agentur und der Anbieter sind bestrebt, einen einwandfreien Ablauf zu gewährleisten.
Bei Programmänderungen durch den örtlichen Veranstalter, Nichtauslaufen bzw. -segelsetzen bedingt durch schlechtes Wetter (Sturm etc), höhere Gewalt, Beeinflussung durch den Programmablauf auf den Gewässern (z.B. Sperrung der Fahrwasser) wird weder eine Rückerstattung noch Reduzierung des Fahrpreises geleistet. Der Kapitän hat diesbezüglich die Entscheidungsgewalt an Bord.
Auf Grund der Sicherheit an Bord und der zur Verfügung stehenden Kinder-Rettungswesten kann nur eine begrenzte Anzahl von Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren in Begleitung Erwachsener mitgenommen werden. Eltern haften für ihre Kinder im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht.
Hat der Kunde die verbindliche Buchungsbestätigung inkl. Rechnung der Agentur erhalten, so ist von ihm eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Reisepreises innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt kosten- und spesenfrei an die Agentur zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zu entrichten.
Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtpreis unverzüglich auf das Konto der Agentur zu überweisen.
Die Agentur ist berechtigt, die Zahlungen für den Anbieter entgegenzunehmen.
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2.2 Versand der Reiseunterlagen
Nach vollständigem Eingang des Reisepreises erhält der Kunde unverzüglich die Reiseunterlagen.
Die Rückerstattung bei Stornierung durch einen Kunden ist abhängig von den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters der Reise. Diese können auf der Homepage www.hafengeburtstag24.de unter „AGB der Schiffsbetreiber“ eingesehen und ausgedruckt werden und sind mit „Bestätigung der AGB“ bei Buchung anerkannt.
Die Übertragung der Rechte aus dem Vertrag auf Dritte ist grundsätzlich zulässig, bedarf indessen der Absprache in Bezug auf gleichgeschlechtliche Belegung der Kabinen.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, z.B. bei TravelSecure empfohlen.
2.4 Stornierung / Rücktritt durch die Anbieter
Ist die Durchführung eines angebotenen Events nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Anbieter nicht zumutbar, z.B. weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass dem Anbieter die entstehenden Kosten, bezogen auf den Event, nicht gedeckt sind, so ist der Anbieter berechtigt, die Fahrt abzusagen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und erhält den gezahlten Reisepreis vollständig erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Vertragspartner sind Kunde und Anbieter. Die Agentur tritt nur als Vermittler auf. Es gelten mit Ausnahme der Zahlungsbedingungen die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese erhält der Kunde mit den Vertragsunterlagen zugestellt.
Zusätzliche Wünsche werden gesondert ausgewiesen und bedürfen zu ihrer Einbeziehung in die vertraglichen Vereinbarungen der Schriftform.
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4.1 Der Anbieter hat das Recht, bei nicht fristgerechtem Eingang einer Zahlung vom Vertrag zurückzutreten.
4.2 Storniert der Anbieter die Buchung, werden sämtliche geleisteten Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für umfangreiche Events wird die Agentur vom Kunden beauftragt, unterschiedliche Leistungen bei verschiedenen Leistungsträgern anzufragen und zu vermitteln.
Hier ist die Agentur ausschließlich Vermittler, es kommt kein Reisevertrag im Sinne des § 651a BGB zustande, auch wenn die Leistungen auf einer Rechnung zusammengefasst werden. Die Agentur ist für jedes Modul ausschließlich Vermittler. Sollte hier ein Mangel einer Leistung (Moduls) auftreten, kann eine Minderung des Preises nur bezogen auf diesen Programmpunkt erfolgen.
6.1 Die Haftung nach dem Geschäftsbesorgungsvertrag gilt ausschließlich für die ordnungsgemäße Beratung und Buchungsabwicklung wie Vertragserstellung, Rechnungserstellung und Zusendung der Unterlagen.
6.2 Eine Haftung ist ausgeschlossen für Leistungen, die durch den Anbieter erbracht werden. Mängel bei solchen Leistungen sind vom Kunden direkt gegenüber dem Anbieter zu rügen, und zwar unverzüglich vor Ort. Einzelheiten hierüber sind in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter enthalten. Die Schriftform - Einschreiben gegen Rückschein - wird empfohlen.
Für darüber hinaus angemeldete, die Agentur betreffende, Mängel, haftet die Agentur im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages im Sinne des § 675 BGB. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden wird allerdings auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
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Es gilt deutsches Recht.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand der Sitz der Agentur vereinbart, und zwar für den Fall, dass der Kunde Kaufmann ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
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Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich und faktisch möglich, dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben oder gewollt hätten, wäre der Punkt von ihnen bedacht worden.
07.01.2012